07.05.2020

Corona Maßnahmen ASVÖ SC Höhnhart

Für die Anlagen und Trainings des ASVÖ SC Höhnhart gelten aufgrund der Corona Krise bis auf weiteres die angeführten Regeln & Maßnahmen. Wir bitten um Verständnis und Einhaltung!

Fotocredit: ASVÖ SC Höhnhart

COVID 19 Sicherheitsmaßnahmen & Regeln
ASVÖ SC HÖHNHART
Version 1.1 vom 01. Mai 2020


Vor einem Besuch eines Vereinsheimes oder Sportstätte
Der Besuch eines Clubgeländes ist verständlicherweise ausnahmslos nicht gestattet, sollten Sie Symptome einer COVID- Infektion, Grippe- oder Erkältungskrankheit haben bzw. entsprechende Krankheiten/Symptome in Ihrem Haushalt oder nahem persönlichen Umfeld vorliegen!


Behördliche Vorschriften
Die jeweils veröffentlichten und gültigen behördlichen Vorschriften/Empfehlungen bezüglich z. B. Abstand zwischen Menschen, keine Gruppenbildung, häufiges Händewaschen und Desinfektion, usw. gelten selbstverständlich auch im Vereinsgelände und sind als Mindestmaß zu sehen. Zudem sind die Vorgaben der jeweiligen Fachverbände bezüglich des Trainings zu beachten.


Notwendige Sicherheitsabstände
Ein genereller Mindestabstand von 2 Metern zwischen Personen ist bei der Sportausübung einzuhalten. Davon ausgenommen sind Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt wohnen.


Clubhaus
Geschlossenen Räumlichkeiten auf der Sportanlage dürfen nur dann betreten werden, wenn es für die Sportausübung unerlässlich ist. Dabei ist ein Mund-Nase-Schutz zu tragen. Der Gastronomiebereich muss bis vorerst 15. Mai geschlossen bleiben. Zuschauer/innen dürfen die Sportstätte nicht betreten. Duschräume bleiben verschlossen.


Training
Kinder und unmündige Minderjährige (unter 14 Jahre) sind während des Aufenthaltes auf der Sportstätte von einer volljährigen Person (ab 18 Jahre) zu beaufsichtigen. Dabei ist eine Gruppengröße von maximal 6 zu Beaufsichtigenden empfehlenswert. Trainingsgruppen dürfen maximal 10 Personen inkl. Trainer umfassen.

Obmann Dr. Gerhard Beck


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